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Piercings an Minderjährigen

Wir piercen Minderjährige ab frühestens 14 Jahren - aber nicht alle Piercings kommen für Minderjährige in Frage. Unsere Altersbeschränkungen findest Du bei jedem Piercing im Bereich 'Termine' angegeben. Bitte beachte, dass es keine Ausnahmen bei uns im Studio gibt. Weder bei der Piercingart, noch bei den nötigen Dokumenten um das Piercing rechtlich einwandfrei durchzuführen.
Und nicht vergessen: Auch Ohrlöcher sind Piercings.

Zum Termin benötigten wir folgende Dokumente:

Minderjährige bis 16 Jahre MÜSSEN in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten zum piercen erscheinen.
Vom zweiten Erziehungsberechtigten benötigen wir:
- eine schriftliche Einverständniserklärung
- ein Ausweisdokument oder eine Kopie des Ausweisdokuments des Erziehungsberechtigten
- einen Lichtbildausweis der zur piercenden Person

Minderjährige ab 16 Jahre können auch alleine kommen, benötigen aber:
- schriftliche Einverständniserklärung BEIDER Erziehungsberechtigter
- Ausweisdokument oder Kopie des Ausweisdokuments BEIDER Erziehungsberechtigter

- einen Lichtbildausweis der zur piercenden Person
 

Wieso macht ihr so einen Aufstand? Früher ging das alles viel einfacher!

Ganz unabhängig von der rechtlichen Lage:
Ein erstes Piercing oder neues Piercing ist immer aufregend - egal in welchem Alter. Häufig ist ein Piercing die erste große und weitreichende Entscheidung, die man als Jugendliche*r über seinen eigenen Körper selbst trifft. Immerhin ist ein Piercing ein Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers und wird eine Narbe hinterlassen.

Entsprechend ist es nur sinnvoll, dass man nicht einfach mit 16 in ein Piercingstudio laufen kann und sich ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigen 3 Piercings im Gesicht machen lassen kann.
Piercings können Folgen haben - sowohl im Sinne von Schwierigkeiten bei der Abheilung als auch Einschränkungen beim Sport oder beim Suchen eines ersten/neuen Arbeitgebers.
Dies sind ernst zu nehmende Themen und wir müssen überprüfen, dass diese mit den für die/den Jugendlichen Verantwortlichen Personen ihre Zustimmung hierzu gegeben haben. 
Bei jedem Piercing. Egal ob Ohrloch oder Nasenstecker.

Diese Zustimmung benötigen wir in schriftlicher Form und mit einem Lichtbildausweis, damit wir überprüfen können, dass die Angaben die gemacht werden auch der Wahrheit entsprechen.
Mündliche Zustimmungen via Telefon sind nicht ausreichend.

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Eine Zustimmung reicht nicht!
Wir benötigen immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtiger (sofern 2 Personen erziehungsberechtigt sind). Wir wissen, dass dies manchmal schwierig ist, sollten die Erziehungsberechtigten nicht mehr miteinander wohnen etc. Trotzdem können wir nicht das Risiko eingehen, dass eine der beiden Parteien etwas dagegen hat.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unseren Job ernst nehmen und wir niemanden schikanieren, sondern die rechtlichen Vorgaben umsetzen wollen.

Respektieren Sie unsere Arbeitszeit - wer ohne die benötigten Dokumente zum Termin erscheint muss eine Ausfallpauschale in Höhe von 20€ zahlen.

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